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2. Mai 2020

Maßnahmenkatalog MASKENDEPARTMENT

Die folgenden Ausführungen sind ein Work-in-Progress von film*makeup und werden ständig weiter entwickelt. Es sind unsere Lösungsvorschläge und Forderungen für ein möglichst sicheres Arbeiten im Maskendepartment unter den neuen Coronavirus-Voraussetzungen. (Stand: 22.5.2020)

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Die Arbeit an Haaren, Haut, Mund, Nase und Augen von DarstellerInnen in allernächster Intimdistanz ist prädestiniert für eine Übertragung von Covid-19. Wir brauchen branchenübergreifende, verbindliche Regeln wie wir im Coronazeitalter unseren Arbeitsalltag gestalten.

Wir haben folgende Informationsquellen bei der Erarbeitung der Maßnahmen miteinbezogen:

Die aktuelle Covid-19-Lockerungsverordnung 

Die Empfehlungen der KosmetikerInnung der WKO

Die Empfehlungen der FriseurInnung der WKO

 

Die Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Filmschaffenden und Covid19 (SIEHE LETZER ABSATZ) sind für uns jedoch noch völlig offen und brauchen eine dringende Klärung sowie eine einheitliche, verbindliche Regelung bevor Dreharbeiten wieder beginnen!

 

  • 1. Strukturelle Organisation des Departements

  • Diese Maßnahmen liegen in der Verantwortung der Produktion, in Abstimmung mit der/dem HOD Maske od. dem/der verantwortlichen MaskenbildnerIn:

1.1.) Schauspielermaske und Komparsenmaske müssen personell, räumlich und inhaltlich komplett getrennt sein. Es darf keine Berührungs- oder Überschneidungspunkte geben.

1.2.) Die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen gelten für alle Bereiche, alle Räume, alle Tätigkeiten und alle mitarbeitenden MaskenbildnerInnen:

-Bei Maskenproben vor und parallel zu den Dreharbeiten

-In der Komparsenmaske

-In der Schauspielermaske

-Bei der Setbetreuung

1.3.) Arbeitsräume (inkl. Mobile) müssen genügend Platz und ausreichende Belüftung bieten, sowie täglich gereinigt und desinfiziert werden. Zwischen den einzelnen Maskenarbeitsplätzen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern sein. Maskenbildner arbeiten links und rechts vom Darsteller, oft arbeiten auch mehrere MaskenbildnerInnen an einem Darsteller, daher kann es hier zu sehr kurzen Abständen zwischen zwei MaskenbildnerInnen kommen.

Zwischen den Arbeitsstationen der MaskenbildnerInnen muss ein Vorhang installiert werden der bei Bedarf als Trennschutz eine Abriegelung bildet.

Mistkübel in der Maske müssen einen verschliessbaren Mistsack und einen Deckel haben sowie mehrmals täglich geleert werden.

1.4.) Fließendes Wasser, Seife, Desinfektionsmittel, Einweghandtücher, Einweghandschuhe, MNS-Masken, Visiere  lt. den gesetzlichen Standards müssen in den Maskenmobilen/ Maskenräumen und am Set jederzeit und ausreichend verfügbar sein. Jedem Mitarbeiter/ jeder Mitarbeiterin  muss es jederzeit möglich sein, sich ausreichend zu desinfizieren und zu schützen.

1.5.) Jedes Maskenmobil/ Jeder Maskenraum muss mit einem Desinfektionsglas für Schneidewerkzeug/Kämme usw. ausgestattet sein. Der Inhalt des Desinfektionsglases muss mit mind. 70% Alkohol gefüllt sein.

1.6.) Es wird Mehrkosten im Maskenmaterialbudget aufgrund der außergewöhnlichen Umstände geben.

Die/Der HOD oder der/die verantwortliche MaskenbildnerIn wird der Produktion vor Beginn der Dreharbeiten eine Kosteneinschätzung vorlegen über die Mehrkosten im Maskenmaterialbudget – jeweils individuell für die Produktion. Da zurzeit vergleichbare Erfahrungen mit solchen Maßnahmen fehlen, können die eingeschätzten Mehrkosten variieren. Mehrkosten entstehen durch erhöhten Maskenmaterialaufwand und erhöhten Bedarf an Hygiene-, Desinfektions-, und Einwegprodukten.

1.7.) Es wird längere Zeiten für die Arbeitsabläufe brauchen. Wir schätzen einen zeitlichen Mehraufwand von ca. 30%. Die jeweils verantwortlichen MaskenbildnerInnen werden in der Tagesdisposition ggf. verlängerte Vorarbeits-, Maskenarbeits- und Nacharbeitszeiten ansagen.

Diese Zeiten sind in der Tagesdisposition für alle gut erkennbar einzutragen und zu respektieren.

Ausreichend Zeit für die Desinfektion des Arbeitsplatzes (und Werkzeugs etc.) zwischen 2 Maskenterminen ist von der Aufnahmeleitung in Absprache mit dem/der HOD einzuplanen. 

 

  • 2. Inhaltliche spezifische Maßnahmen in der Maskenbildnerarbeit

 

Diese Maßnahmen liegen in der Verantwortung jedes/jeder MaskenbildnerIn mit Unterstützung der Produktion und des HOD Maske:

2.1.) Für jede/n SchauspielerIn gibt es eine eigene, gut verschließbare Tasche mit allen Schminkutensilien (Pinsel, Schwamm, Puderquaste,…) und dem benötigten Schminkmaterial. Der Inhalt dieser Tasche sowie die Tasche selbst sind am Ende eines Drehtages umfassend zu reinigen und zu desinfizieren.

2.2.) Alle Kämme, Bürsten und direkt den Kopf und Haar berührendes Haarstylingzubehör muss für jede/n SchauspielerIn auch in einer eigenen, gut verschließbaren Tasche verwahrt werden. Am Ende des Drehtages muss dieses Equipment ebenfalls desinfiziert werden.

2.3.) Alle nicht direkt den/die SchauspielerIn berührenden Maskenmaterialien am Maskenarbeitsplatz und der Maskenarbeitsplatz selbst müssen mit einem geeigneten Desinfektionsspray gereinigt werden.

2.4.) Gewisse Arbeiten können mit Handschuhen nicht durchgeführt werden, daher sollen MaskenbildnerInnen eigenverantwortlich entscheiden, ob sie sie tragen wollen/können; Händewaschen mit Seife nach Covid19-Standards ist laut AGES ausreichend um Viren unschädlich zu machen!

2.5.) Einwegumhänge verwenden und nach der Verwendung direkt entsorgen. 

2.6.) Die Sitzflächen der Maskenstühle bzw. die Flächen, die mit der Haut der DarstellerInnen in Kontakt kommen, müssen nach jeder Benützung gereinigt und desinfiziert werden.

2.7.) Stoffhandtücher müssen täglich einer thermischen Desinfektion (Kochwäscheprogramm) zugeführt werden und dürfen nur einmal vor der thermischen Desinfektion verwendet werden.

 

  • 3. Allgemeine Produktionsabläufe

 

Diese Maßnahmen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Produktion:

3.1.) Für jede Produktion gibt es eine/n Health&Safety-Beauftragte/n, der/die den Drehprozess VOR ORT begleitet.

In die Verantwortung dieser Position fällt die Überwachung, Umsetzung und Begleitung aller Schutzmaßnahmen.

3.2.) Jeden Tag vor Drehbeginn gibt es ein für alle Crew- und Castmitglieder verbindliches Briefing zu den begleitenden Schutzmaßnahmen. Dieses Briefing ist in der Tagesdispo festzusetzen 

und für alle verpflichtend. Die tägliche Durchführung ist notwendig aufgrund immer neuer örtlicher und personeller Gegebenheiten beim Filmdreh. Dieses Briefing dient zur Sicherung der Umsetzung aller Maßnahmen und zur Steigerung der Verantwortung.

3.3.) Jeder Drehtag wird von einem durchgehend anwesenden SET-MEDIC begleitet.

3.4.) SchauspielerInnen (auch Tagesrollen und KomparsInnen) und alle Crewmitglieder müssen vor Arbeitsantritt und danach in regelmäßigen Abständen auf das Virus getestet werden.

3.5.) Jedes Department hat eine eigene Videoauspiegelung und es gibt Videostreaming für Handys/Tablets (KEIN Video-Village für alle oder viele).

3.6.) Schutzkleidung ist – wo immer sie getragen werden kann – sinnvoll und soll von der Produktion zur Verfügung gestellt werden (Masken, Mund-Nasen-Schutz, Einweghandschuhe etc. – je nach aktuellem Wissensstand).

 

  • 4. Arbeitsrecht und COVID19:

 

Offene Fragen!

4.1.) Für den Fall eines positiven Corona-Tests bei einem Crew-Mitglied muss dessen finanzielle Absicherung geregelt sein. Dies gilt auch für MitarbeiterInnen, die sich aufgrund eines Corona-Verdachts in Selbstisolation begeben müssen. Wer Symptome hat, muss diese ohne Befürchtung von finanziellen Nachteilen melden können!

4.2.) Es muss klar sein: sobald jemand die Krankheit überstanden hat soll er/sie ans Set zurückkehren können. ErsatzmitarbeiterInnen müssen gleich gut qualifiziert sein und dürfen ausnahmslos als temporäre Vertretungen angestellt werden.

4.3.) Selbst wenn der Krankenstand über das Vertragsende hinausgeht müssen MitarbeiterInnen abgesichert bleiben.

4.4.) Drehunterbrechungen müssen (vor allem finanziell) geregelt werden. Egal, ob sie durch einen Corona-Fall im Team oder neue Erlässe der Regierung zustande kommen. Eine zweite Kündigungswelle – wie sie im März stattgefunden hat – darf es nicht geben!